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Thema: Untergrundbeleuchtung

  1. #1
    Spinner Avatar von M-Love
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    Untergrundbeleuchtung

    In wie weit ist das in D zugelassen?
    Dachte mal ich hab was gehört von, das man es anbauen darf aber nicht während der Fahrt anmachen darf oder so.
    Wie sieht das aus? Weiß da einer was von?

  2. #2
    Wahnsinniger Avatar von murdoc
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    wenn du damit unterbodenbeleuchtung meinst - total illegal egal ob während der fahrt oder im stand.

  3. #3
    Wahnsinniger Avatar von DheBoss
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    naja, so richtig ist das nicht. sowas gabs mal (ich glaub bei nem benz suv) als extra. ähnlich unserer umfeldbeleuchtung. das muss aber irgendwie speziell geschalten sein.
    Geändert von DheBoss (12.04.2011 um 02:05 Uhr)

  4. #4
    Möchtegern Avatar von JoKeR189
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    Moin, das sind die einzigen in Deutschland mit TÃœV Freigabe... Musst die nummer mal bei eBay eingeben 130502012069


    Grus Tim

  5. #5
    Spinner Avatar von M-Love
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    Zitat Zitat von JoKeR189 Beitrag anzeigen
    Moin, das sind die einzigen in Deutschland mit TÃœV Freigabe... Musst die nummer mal bei eBay eingeben 130502012069


    Grus Tim
    Jemand Erfahrungen damit?

  6. #6
    Möchtegern Avatar von Lars232002
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    Moin,

    also getreu dem Motto: Alles was Spaß macht ist verboten!

    Ist die Ubo-Beleuchtung auch verboten allerdings werde ichs wohl drauf ankommen lassen, kost 80€ der Spaß und wenn sie dich erwischen musst du es halt wieder abmachen -.- , während der Fahrt würde ich es dann eh nicht anmachen und man sollte halt auch so etwas aufpassen wann und wo man das einschaltet.

    Das TÜVKit sieht auch eher langweilig aus, das wär für mich keine Alternative.
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  7. #7
    Wahnsinniger Avatar von murdoc
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    Zitat Zitat von DheBoss Beitrag anzeigen
    naja, so richtig ist das nicht. sowas gabs mal (ich glaub bei nem benz suv) als extra. ähnlich unserer umfeldbeleuchtung. das muss aber irgendwie speziell geschalten sein.
    Richtig die war beim aufschließen zur ausleuchtung um das fahrzeug. Ist aber wieder ausgegangen nach 20 sek oder starten des Motors, hatte keine Farbe und war ab werk. Man sollte aber nicht Äpfel mit birnen vergleichen. Unnötige verkehrsablenkende Beleuchtung wird mit Bußgeld bestraft. Immerhin ging es um die Frage, ob der nachrüstkram legal ist und das ist er halt nicht. Aber manche bekommen ja auch einen offenen luffi und eine Anlage ab Turbo eingetragen.

  8. #8
    Möchtegern Avatar von Lars232002
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    Ich finde es einfach wieder lächerlich...verkehrsablenkende Beleuchtung ^^ (FU STVO) Was lenkt denn mehr ab, son bissl Licht unterm Auto oder ein 10 m² großes Unterwäscheplakat von Victoria Secret xD Außerdem gibt es hier in BS ein 10Stöckiges Gebäude welches abwechselnd komplett die Farben verändert, also DAS hat mich echt abgelenkt als ich das das erste mal gesehen habe...

    Aber naja, abgesehen von den offenen Autobahnen ist in DE alles für den Eimer, was Autos anbelangt ^^ außerdem würde mich mal interessieren wo es mehr Unfälle gibt, USA oder DE, in USA kannste ja alles ans Auto basteln ^^
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  9. #9
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    Also ich hatte das unter meinem vorletztem Fiesta auch montiert (richtige Neonröhren in blau) mit Fernbedienung und an allen 4 Seiten des Autos. Hab das auch während der Fahrt oft angehabt und bin mehrmals von den grünen angehalten worden und die meinten blaues Licht während der Fahrt sei verboten und ist nur im Stand bei nicht laufendem Motor erlaubt. Als ich allerdings nach dem Paragraphen fragte, der das ganze mit dem blauem Licht regelt konnten sie mir nix zeigen und auch keine Auskunft geben und bin so ganze 3 mal ohne Mängelschein und mit leuchtendem Unterboden wieder davon gefahren. Und nicht das jetzt Diskusionen aufkommen das war wirklich so... wie das nu genau geregelt ist weis ich bis heute nicht aber soweit ich weis kann man bei ausgeschaltetem Motor und wenn man nicht gerade auf der Straße steht nahezu machen was man will...

    Wer im VZ is kann sich das gern angucken... kann hier von arbeit aus leider keine Bilder uploaden...

    http://www.studivz.net/Photos/View/m...dPEXlh_LeBl1C7

  10. #10
    Spinner Avatar von M-Love
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    Wo hattest die dann her?

  11. #11
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    glaub die waren es... is schon 2 jahre her dass das war!!! die Befestigung geht zwar beschissen weil du laut Anleitung natürlich Löcher in den Unterboden Bohren musst aber ich hab das ganze mit nem 2K Epoxidharz befestigt und dann gings auch!!

    http://cgi.ebay.de/NEON-Unterbodenbe...item53e71390a0

  12. #12
    Dani87
    Gast
    Ich glaub man darf unterbodenbeleuchtung drunter bauen,

    wenn sie nur leuchten wenn du die Türe aufmachst.

    Ein Freund hat das an seinem Audi drunter...

  13. #13
    Liebhaber Avatar von Makalala
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    Sieht doch mal schick aus! Ungewohnt, weil mans nicht gewohnt ist. Es gibt ja auch blinkende und alles mögliche noch, das mehr ablenkt.

  14. #14
    Grünschnabel
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    mehr geht glaub ich ned wie in dem video :P
    also wenn das mal keine ferkehrsablenkende Beleuchtung ist XD


  15. #15
    Möchtegern Avatar von Lars232002
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    Naja, es sollte schon niemanden krass blenden :P in dem Vid sind ja n paar 30000Watt Strahler dabei xD
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  16. #16
    Spinner Avatar von M-Love
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    Zitat Zitat von Bullwei88 Beitrag anzeigen
    glaub die waren es... is schon 2 jahre her dass das war!!! die Befestigung geht zwar beschissen weil du laut Anleitung natürlich Löcher in den Unterboden Bohren musst aber ich hab das ganze mit nem 2K Epoxidharz befestigt und dann gings auch!!

    http://cgi.ebay.de/NEON-Unterbodenbe...item53e71390a0
    Direkt weißes Licht scheints nicht zu geben, oder?

  17. #17
    Wahnsinniger Avatar von BadFocus
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    es ist schon seit jahren die reine montage einer UBB nicht mehr erlaubt.
    den alle verbauten lichter müssen funktionieren und da ne UBB nicht funktionieren darf an einem zugelassenem wagen (da nur für showcars) ists unzulässig.

    ebenso braucht es keinen paragraphen der regelt das es nicht erlaubt ist bzw wo steht das die UBB nicht erlaubt ist.
    in der stvzo stehn alle zugelassenen beleuchtungseinrichtungen mit farbe und wirkung drin.
    alles wa sda nicht drin steht (mit direkter lichtwirkung nach aussen) , ist nicht zulässig !

    nur nebenbei Bullwei88 , blaues licht ist einsatzkräften vorbehalten (siehe stvzo).
    zumal ne verwechslungsgefahr besteht zu denen...

  18. #18
    Möchtegern Avatar von Lars232002
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    Weiss jemand was im schlimmsten Fall auf einen zukommt, sollte man angehalten werden?
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  19. #19
    Wahnsinniger Avatar von BadFocus
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    schlimmstenfalls , so auch schon in H geschehn , stilllegung und sicherstellung des fahrzeugs.
    mit abtransport per schlepper

  20. #20
    Möchtegern Avatar von Lars232002
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    Wegen nem bissl Licht????

    Wenn ich bis zu 8Monate ohne TÜV durch die Gegend gondel, dann kann die Karre mit Kaugummi zusammgeklebt sein oder was weiss ich, aber auf jeden Fall krass verkehrsgefährdent und wegen nem bissl Licht legen se dir die Karre still? Deutschland is einfach lächerlich

    Dachte man kriegt ne Mängelkarte und gut is...mein Gott, die stellen sich aber auch an ^^
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