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Thema: von den Grünen/Blauen gelasert....

  1. #21
    Moderator Avatar von ThiliST
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    mit was wollen die nachmessen, die Jungs
    kann ich mir schlecht vorstellen

  2. #22
    Lehrling Avatar von BorisBoablo
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    Hab ich mich irgendwie auch gefragt? Wohl nochmal Glück gehabt

  3. #23
    Möchtegern Avatar von booSTer
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    Soweit ich weiss können die dir trotzdem eine Anzeige schreiben, da der Tacho in Zivilstreifen geeicht sein muss. Allerdings muss dann eine grössere Toleranz abgezogen werden. Glaube mal etwas von 10% gehört zu haben. Und da die zu zweit waren können sie sich gegenseitig bezeugen.
    Selbst wenn der Tacho nicht geeicht war könnten die sogar mit einer Schätzung vor Gericht durchkommen.
    Auf die leichte Schulter würde ich es mal noch nicht nehmen.

  4. #24
    Lehrling Avatar von Spauldi
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    Da greift der Grundsatz. Ein angeklagter ist vor Gericht solange unschuldig, bis ihm seine Schuld bewiesen werden kann. Da die sheriffs kein Videobeweis haben, können sie dir dein vergehen nicht nachweisen. Da hilft auch kein geeichter Tacho. Ohne Beweis keine Straftat. Spuren kannst du ja keine hinterlassen haben um dir irgendwas zur Last zu legen.
    Signaturen is was für Leute die bis zum Schluss lesen müssen!!

  5. #25
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    Ich denke mal, deswegen wird der Herr Wachmeister auch so getobt haben, in der Hoffnung das du davon eingeschüchtert wirst und dein "Vergehen" zugibst
    Mein ST in der Gallery R.I.P. 07.10.2014

  6. #26
    Wahnsinniger Avatar von DheBoss
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    Reicht da nicht die zeugenaussage vom kollegen?

    Vielleicht zeichnen die ihre route mittels gps auf? Vielleicht meinen die das mit nachmessen.
    [B]Focus ST
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  7. #27
    Lehrling Avatar von BorisBoablo
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    Geschwindigkeitsmessung durch Nach- oder Vorausfahren

    Vielfach wird ein Geschwindigkeitsverstoß dadurch festgestellt, dass Polizeibeamte in gleichbleibendem Abstand über eine längere Fahrstrecke hinter dem Betroffenen herfahren und ihre vom Tacho abgelesenen Wahrnehmungen ohne irgendwelche zusätzlichen Beweisdokumentationen später als Zeugen bestätigen.

    Dabei ist mit folgenden - zu Toleranzabzügen führenden - Fehlerquellen zu rechnen:
    • Fehlerquellen im Tachometer
    • Eigenfehler des "justierten Tachometers"
    • Fehlerquellen des Fahrzeugs
    • Ablesefehler
    • Fehler durch Abstandsveränderungen

    Je nachdem, zu welcher Tageszeit, unter welchen Witterungsbedingungen oder ob mit oder ohne geeichten Tacho des Polizeifahrzeugs die entsprechenden Feststellungen getroffen werden, wird den nicht gänzlich zu vermeidenden Unsicherheitsfaktoren mit einem unterschiedlich hohen Toleranzabzug zu begegnen versucht.

    Bei nicht justiertem und nicht geeichten Tacho wird überwiegend ein Toleranzabzug von 20% angenommen.

    Besondere tatrichterliche Feststellungen sind erforderlich, wenn das Nachfahren bei Dunkelheit geschieht.
    Hab ich grad im Verkehrslexikon gefunden

    Die 3Monate regel gibt es jetzt ja auch nichtmehr, einfach abwarten.

  8. #28
    Möchtegern Avatar von Fredivoss
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    @BorisBoablo

    Hmm,
    ich würde mir mal Gedanken darüber machen, ob es so eine Gute Idee ist, hier in einem Forum einen Verstoß quasi öffentlich zu machen,
    weil zum einem könnten besagte Polizisten hier auch angemeldet sein oder zumindest jemand mitlesen,zum anderen ist man selbst in Stuttgart nicht wirklich mit nem ST anonym,sodass keiner
    der Ordnungshüter eins und eins zusammenzählen könnte
    Dingens oder so...

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