Ford-ST-Shop.com - Performance- und Tuningteile für ST und RS Modelle



Ergebnis 1 bis 12 von 12

Thema: Beschädigte Felgen von Privat gekauft? :-(

  1. #1
    Grünschnabel Avatar von Leberkassemme
    Registriert seit
    23.05.2010
    Beiträge
    53
    Bedanken
    0
    0 Danke in 0 Beiträgen

    Beschädigte Felgen von Privat gekauft? :-(

    Hallo,
    habe ein riesen Problem... Habe in einem Auktionshaus bei 19" Dotz Hanzo kpl. Rädern mitgesteigert und wurde überboten!Nach paar Stunden wurde mir als unterliegenden Bieter das Angebot für 830€ gemacht! Habe dann per eMail Kontakt dem Verkäufer aufgenommen ob noch was am Preis gehen würde und wir es außerhalb von eBay regeln, so spart er sich auch noch die Provisionsgebühren. Reifen wurden mit 2 kleinen Bordsteinremplern in eBay angeboten! (Auktion ist auf meinem Computer gespeichert).
    Reifen kamen mit Hermes letzte Woche an!Gestern habe ich sie montiert und bemerkt das, das Lenkrad sauber wackelt und das Abrollgeräusch sehhhr laut ist Lt. Verkäufer hatte er dieses Problem nicht! Heute haben mir 2 unabhängige Werkstätten mitgeteilt das alle 4 Felgen SCHROTT sind und über 1,5 cm Schlag haben! Habe ihm gleich eine eMail geschrieben das ich das Geld wieder haben möchte und er die Reifen wieder bekommt! Wenn er wirklich meint er war es nicht hat er immernoch die Verischerung durch Hermes!(Falls es vom Versand kommt).
    Mir wurde gleich gesagt das ich einen Anwalt nehmen sollte und evtl. einen Gutachter einschalten soll. Was könnte ich tun? Habe natürlich erstmal eine normale eMail geschrieben mit Bildern! An einer Beschädigung der Felge sieht man leichte Verfärbung (oxidiert) das könnte schon beweisen das es nicht auf meinem Misst gewachsen und etwas älter ist! (



    Uploaded with ImageShack.us



    Uploaded with ImageShack.us

  2. #2
    Wahnsinniger Avatar von murdoc
    Registriert seit
    12.05.2009
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    2.717
    Bedanken
    7
    48 Danke in 41 Beiträgen
    so schauts aus;

    2.1 Mängelansprüche (Gewährleistung)

    Die gesetzlichen Mängelansprüche werden oft immer noch trotz des seit dem 01.01.2002 geltenden neuen Schuldrechts fälschlich Gewährleistungsansprüche genannt. Das neue Recht kennt aber keine Gewährleistung mehr, sondern gibt dem Käufer im Falle der mangelhaften Lieferung die in § 437 BGB aufgeführten Mängelansprüche. Hiernach kann der Käufer
    Nacherfüllung verlangen,
    bei wesentlichen Mängeln nach der fehlgeschlagenen Nacherfüllung (zwei Versuche) oder, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert, vom Vertrag zurücktreten,
    oder nach der fehlgeschlagenen Nacherfüllung den Kaufpreis mindern,
    bei Verschulden des Verkäufers Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

    Die Mängelansprüche verjähren in der Regel gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in zwei Jahren nach der Lieferung, es sei denn, der Verkäufer hat einen Mangel arglistig verschwiegen. Dann verjähren die Ansprüche nach der regelmäßigen Verjährungsfrist grundsätzlich erst in drei Jahren nach Kenntnis des Mangel spätestens aber in 10 Jahren ab Entstehung des Mangels.
    2.2 Umtausch

    Der Nacherfüllungsanspruch ist gemäß § 439 BGB das Recht des Käufers, nach seiner Wahl eine neue Sache im Austausch gegen die defekte zu verlangen oder die Reparatur der mangelhaften Sache zu fordern. Ein Umtauschanspruch besteht daher nur, wenn eine Sache nachweislich mangelhaft ist. Will der Käufer sein Recht auf Nacherfüllung geltend machen, muss er den Mangel, also die Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder der gewöhnlichen Beschaffenheit ( § 434 BGB) beweisen. Auch muss er beweisen, dass dieser Mangel schon bei der Lieferung vorlag. Nur wenn ein Verbraucher ( § 13 BGB) von einem Unternehmer ( § 14 BGB) eine bewegliche Sache (also keine Immobilie) kauft, sieht das Gesetz gemäß § 476 BGB für die ersten sechs Monate nach der Lieferung eine Beweispflicht des Verkäufers vor. Den Privatverkäufer trifft diese Beweislastumkehr somit nicht.
    2.3 Rücknahme

    Zur Rücknahme einer Sache und Rückgabe des Kaufpreises ist ein Verkäufer verpflichtet, wenn eine Sache einen wesentlichen Mangel ( § 323 Abs. 5 BGB) aufweist und die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

    Fazit: Nach dem Gesetz besteht das Recht auf Umtausch und Rückgabe nur, wenn eine Sache bei der Lieferung nachweislich mangelhaft war. Wenn manche Verkäufer ein Rückgabe- und Umtauschrecht auch bei mangelfreien Waren für eine bestimmte Zeit nach Lieferung einräumen, handelt es sich hier um eine freiwillige Leistung. Ein gesetzlicher Anspruch auf diese Rechtseinräumung besteht nicht.

    heisst für dich; wenn er dir per Email ausdrücklich gesagt hat das die felgen iO sind ist er ihn haftung. auch wenn es ein privatverkauf war.

    siehe dazu auch hier;


    hier findet das Sachmängelgewährleistungsrecht der §§ 437 ff. BGB Anwendung. Voraussetzung ist zunächst einmal, dass ein Sachmangel vorliegt, dies richtet sich nach § 434 BGB. Demnach ist eine Sache frei von Sachmängeln, wenn sie di e vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit der Verkäufer bestimmte Eigenschaften in der Produktbeschreibung aufgeführt hat, sind diese auch Inhalt des Vertrages geworden und die Sache ist mangelhaft, liegen diese nicht vor. Als nächster Schritt ist ein Frist zu setzen und der Verkäufer zur Nacherfüllung, also entweder zur Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache aufzufordern, § 439 BGB. Nach Fristablauf stehen dir dann die im Katalog des § 437 aufgezeigten Mängelrecht e zu. Dies bedeutet, Du kannst zurücktreten und den gezahlten Kaufpreis zurückverlangen - musst dann natürlich auch die Kaufsache zurückgeben oder du Verlangst Schadensersatz (Verschulden des Verkäufers wird vermutet), oder Du minderst den Kaufpreis.

    das problem wird sein, dass du dies einklagen musst. privatrechtschutz ohne sb wäre da dann sinnvoll
    Geändert von murdoc (23.05.2011 um 15:39 Uhr)

  3. #3
    Grünschnabel Avatar von Tanja
    Registriert seit
    13.05.2011
    Ort
    Kreis Kleve
    Beiträge
    83
    Bedanken
    0
    Du hast 1 Danke in 1 Beitrag
    habt ihr denn einen vertrag gemacht?

    du solltest wirklich einen anwalt nehmen der vielleicht nur einen kurzen brief schreibt an den verkäufer, das hilft meistens, ansonsten würd ich sagen hast du echt pech gehabt!

    ich glaub auch das wenn der versand via hermes gegangen ist, und er keinen sonderversand gemacht hat, zahlt hermes nur schäden bis 500euro!

    wünschd ir viel glück das der verkäufer vielleicht die felgen zurück nimmt!
    Jage nicht was du nicht töten kannst..

    Drive like a devil, feel like an angel!

  4. #4
    Möchtegern Avatar von ST Marc 102
    Registriert seit
    20.03.2010
    Ort
    Mülheim an der Ruhr
    Beiträge
    412
    Bedanken
    0
    0 Danke in 0 Beiträgen
    Das ist ja ein hartes stück vom verkäufer , da kannst du dir nur einen
    Anwalt nehmen und dagegen vorgehen sonst hast du keine chance. wegen so sachen kaufe ich schon lange nichts mehr bei ebay

  5. #5
    Dani87
    Gast
    Zitat Zitat von ST Marc 102 Beitrag anzeigen
    Das ist ja ein hartes stück vom verkäufer , da kannst du dir nur einen
    Anwalt nehmen und dagegen vorgehen sonst hast du keine chance. wegen so sachen kaufe ich schon lange nichts mehr bei ebay
    Ich kauf imemr nur von händlern, und nur Neue sachen...


    Da ist es dann zu 99 % sicher das Du gute Ware bekommst (:

  6. #6
    Möchtegern Avatar von ST Marc 102
    Registriert seit
    20.03.2010
    Ort
    Mülheim an der Ruhr
    Beiträge
    412
    Bedanken
    0
    0 Danke in 0 Beiträgen
    Zitat Zitat von Dani87 Beitrag anzeigen
    Ich kauf imemr nur von händlern, und nur Neue sachen...


    Da ist es dann zu 99 % sicher das Du gute Ware bekommst (:

    Gut! das kannst du natürlich auch machen, dann kannst du dir auch sicher sein. da hast du recht aber ich bin auch schon ein zwei mal auf die schnauze gefallen , und habe für mich entschieden, das ich nicht mehr bei ebay kaufe . hatte aber auch nicht auf den händler geachtet muß ich gestehen

  7. #7
    Dani87
    Gast
    Ich achte imemr auf die Händler, von Privat kaufe ich auch nichts mehr....

  8. #8
    Liebhaber
    Registriert seit
    14.04.2009
    Ort
    Nürnberg
    Beiträge
    568
    Bedanken
    0
    5 Danke in 5 Beiträgen
    So wie der Schaden oben aussieht, kommt der nicht durch den Versand. Der war vorher schon. Bordsteinkante läßt grüßen.
    my dream is to fly over the rainbow so high

  9. #9
    Möchtegern Avatar von ST Marc 102
    Registriert seit
    20.03.2010
    Ort
    Mülheim an der Ruhr
    Beiträge
    412
    Bedanken
    0
    0 Danke in 0 Beiträgen
    Zitat Zitat von Dani87 Beitrag anzeigen
    Ich achte imemr auf die Händler, von Privat kaufe ich auch nichts mehr....

    Wenn ich nachmal bei ebay kaufen sollte, werde ich auch mal drauf achten
    weil wie mann ja oben sieht ist privat nicht so gut .

  10. #10
    Wahnsinniger Avatar von Richy ST
    Registriert seit
    21.06.2009
    Ort
    im schönen Allgäu
    Beiträge
    3.123
    Bedanken
    0
    Du hast 1 Danke in 1 Beitrag
    Zitat Zitat von mospher Beitrag anzeigen
    So wie der Schaden oben aussieht, kommt der nicht durch den Versand. Der war vorher schon. Bordsteinkante läßt grüßen.
    Kann ich nur bestätigen. Nach 10 Jahren Reifenbude erkennt man es auf den ersten Blick daß so etwas nicht vom versand kommen kann.
    Schlagloch lässt grüßen.

  11. #11
    Grünschnabel Avatar von Leberkassemme
    Registriert seit
    23.05.2010
    Beiträge
    53
    Bedanken
    0
    0 Danke in 0 Beiträgen
    Naja Felgen wurden letztendlich verschrottet und der kpl. Satz nochmal neu gekauft für 2000€ ... war mir wohl eine Lehre
    Geändert von Leberkassemme (28.01.2012 um 21:09 Uhr)

  12. #12
    Grünschnabel
    Registriert seit
    22.06.2017
    Beiträge
    1
    Bedanken
    0
    0 Danke in 0 Beiträgen
    Ich achte immer auf die Händler, von Privat kaufe ich auch nichts mehr....

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
Diese Website verwendet Cookies
Wir verwenden Cookies, um Session Informationen zu speichern. Dies ist erforderlich, um das Merken der Login Informationen zu ermöglichen, bevorzugte Einstellungen zu speichern, Inhalte zu personalisieren, Social-Media Funktionen bereitzustellen und unseren Traffic zu analysieren. Teilweise wird das Nutzungsverhalten mit unseren Social-Media-Partnern, Advertising und Analysepartnern geteilt.