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Thema: Eintragungen bei www.RHD-Speedmaster.de ???

  1. #1
    Möchtegern Avatar von Ralle_87
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    Eintragungen bei www.RHD-Speedmaster.de ???

    Hey Leute, hab grad mit nem Kumpel geredet. Der macht übern Winter sein Mazda MPS n bisschen lauter und schneller
    Jetzt hat er z.B. n Blowoff verbaut sowie AGA ab Turbo, ein offenes Ansaugkit, llk.... und noch vieles mehr.

    Dann hab ich ihn gefragt ob er schonmal ausgerechnet hat was er zahlen muss wenn ihn mal die Rennleitung erwischt ...dann meinte er "Wird alles eingetragen!"

    Er meinte er hätte mit denen von RHD-Speedmaster telefoniert und die würden alles Wasserdicht für ca. 1300 Euronen eintragen.

    Die sind auf Importwagen aus Japan und UK spezialisiert.

    Jetzt wollte ich eure Meinung hören ob das sein kann und ob ihr schonmal mit denen zu tun hattet. Sind ja anscheined ziemlich bekannt!


    Zitat RHD-Speedmaster Website:

    Alle Eintragungen werden von einem amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt. Eine Komplettdokumentation wird in unserem Hause sowie beim Tüv hinterlegt, daraus resultiert Ihre Rechtssicherheit.

    Für den Fall, dass bei einer Kontrolle (zum Beispiel Polizei) die Richtigkeit der Eintragungen in Frage gestellt wird, stehen Sie mit der hinterlegten Dokumentation auf der sicheren Seite.

  2. #2
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    jede Eintragung ist leider anfechtbar und wieder austragbar sofern ein anderer Prüfer diese als nicht ok ansieht
    http://www.RH-Renntechnik.de Offizieller Importeuer von, Autospecialists, Airtec ,Dreamscience, Newman Cams , Autotech und Revo Performance Software Vertriebspartner von : Pumaspeed,JW Racing, Burtonpower, Sowie : Tarox Tecnical Point.
    Anfragen bitte per Mail :Info@rh-renntechnik.de.

  3. #3
    Möchtegern Avatar von Ralle_87
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    ...ok aber bekommt man dann trotzdem ne Strafe für fahren ohne Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz? Oder muss manns dann halt nur wieder ausbauen?

  4. #4
    Möchtegern Avatar von Fordheizer
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    Zitat Zitat von Ralle_87 Beitrag anzeigen
    ...ok aber bekommt man dann trotzdem ne Strafe für fahren ohne Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz? Oder muss manns dann halt nur wieder ausbauen?
    Bei uns gibt es auch einen Laden der sowas macht.Hat auch ne ganze zeit lang Unterbodenbeleuchtung eingetragen.
    Die sind aber auch schon vorsichtiger geworden.

    Fakt ist das z.b bei einer Hauptuntersuchung der Prüfer diese Eintragungen nicht anerkennen kann und sie dann wieder austragen kann.

    Bei einer Polizeikontrolle können die Eintragungen auch angezweifelt werden.Wenn es so ist kann sogar angeordnet werden dass das Fahrzeug zum Gutachter geht.Wenn dann festgestellt wird dass die Bauteile gar nicht hätten eingetragen werden dürfen wird es für den Besitzer und die Firma die es eingetragen hat teuer.

    Klar ist es immer gut wenn man was eintragen lässt.
    Aber auch bei der Polizei gibt es viele die mittlerweile sehr gut Bescheid wissen was eingetragen werden kann und was nicht.Daher ist es auch immer ein wenig Glückssache bei wem man landet bei einer kontrolle.

    Im Normalfall sind die meisten polizisten ja beruhigt wenn man alles eingetragen hat.Nur halt bei Firmen die bekannt dafür sind Sachen einzutragen die normalerweise nicht einzutragen gehen werden die polizisten dann schnell sehr hellhörig.
    Geändert von Fordheizer (19.12.2011 um 23:09 Uhr)

  5. #5
    MPL
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    Zitat Zitat von Ralle_87 Beitrag anzeigen
    ...ok aber bekommt man dann trotzdem ne Strafe für fahren ohne Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz? Oder muss manns dann halt nur wieder ausbauen?
    Ich denke das da nicht der Halter einen aufn Sack bekommt, wenn dann der Prüfer der das eingetragen hat.

  6. #6
    Möchtegern Avatar von Ralle_87
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    Zitat Zitat von MPL Beitrag anzeigen
    Ich denke das da nicht der Halter einen aufn Sack bekommt, wenn dann der Prüfer der das eingetragen hat.
    ja des wär ja schonmal was Wert. Das man so Sachen wie Unterbodenbeleuchtung net eintragen sollte is ja klar....des is ja ne Provokation

    Aber bei "normalen Sachen" wie nen LLK oder so wärs ja schon gut, auch wenns nicht Wasserdicht ist. Dann kann man ja praktisch nix dafür wenns ein anerkannter Prüfer für legal erklärt. Aber wenns halt garnicht eingetragen ist bekommt man im schlimmsten Fall richtig Ärger....des geht ja bis Vorsätzliches Fahren ohne gültige Versicherung und Betriebserlaubnis...kostet richtig Asche^^

  7. #7
    Liebhaber Avatar von LiveOnStage
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    Zitat Zitat von Fordheizer Beitrag anzeigen

    Bei einer Polizeikontrolle können die Eintragungen auch angezweifelt werden.Wenn es so ist kann sogar angeordnet werden dass das Fahrzeug zum Gutachter geht.Wenn dann festgestellt wird dass die Bauteile gar nicht hätten eingetragen werden dürfen wird es für den Besitzer und die Firma die es eingetragen hat teuer.

    Mein Stand ist das zweifelhafte eintragungen höchstens ausgetragen werden.
    Keine Strafe etc. zumindestens für den Halter/Fahrer.
    MTB Stufe 3, Moongose ab Turbo 4,5 Slash Cut, UNI LKK , Pipecross+ ECU Spacer, Blow off DV26D+ Fitting Kit, Rieger Carbon Diffuser, 8x18 Zoll Dotz Hanzo auf Conti Sport 3

  8. #8
    Möchtegern Avatar von Fordheizer
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    Zitat Zitat von LiveOnStage Beitrag anzeigen
    Mein Stand ist das zweifelhafte eintragungen höchstens ausgetragen werden.
    Keine Strafe etc. zumindestens für den Halter/Fahrer.
    Strafe vielleicht nicht.Aber wenn das Fahrzeug Polizeilich verordnet zum Gutachter muß (Damit meine ich nicht das nach einem Rückbau der Originalzustand bestätigt wird,sondern ein komplettgutachten wo festgestellt wird ob die Eintagungen ihre richtigkeit haben)kann es sehr teuer werden.Da können schon schnell mehrere Hundert Euro zusammenkommen.
    Wobei ich aber denke dass solche Gutachten erst gemacht werden wenn es um sicherheitsrelevante Teile geht (Bremsen, Fahrwerk, Räder).

    Wenn man Glück hat muß man nur zurückrüsten und das Fahrzeug vorführen.
    Geändert von Fordheizer (20.12.2011 um 11:22 Uhr)

  9. #9
    Liebhaber Avatar von LiveOnStage
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    Zitat Zitat von Fordheizer Beitrag anzeigen
    Strafe vielleicht nicht.Aber wenn das Fahrzeug Polizeilich verordnet zum Gutachter muß (Damit meine ich nicht das nach einem Rückbau der Originalzustand bestätigt wird,sondern ein komplettgutachten wo festgestellt wird ob die Eintagungen ihre richtigkeit haben)kann es sehr teuer werden.Da können schon schnell mehrere Hundert Euro zusammenkommen.
    Wobei ich aber denke dass solche Gutachten erst gemacht werden wenn es um sicherheitsrelevante Teile geht (Bremsen, Fahrwerk, Räder).

    Wenn man Glück hat muß man nur zurückrüsten und das Fahrzeug vorführen.

    In Deutschland bist du so lange unschuldig bis dir das Gegenteil bewiesen wurde. Wenn ein Prüfer dir das Bauteil für STVO tauglich prüft ist die Schuldfrage doch schon geklärt>Prüfer<. Zudem erhältst du noch ein TÜV Dokument, damit bist du noch weiter aus dem Schneider.
    Die Möglichkeit eines Schadensersatz gegenüber dem KFZ Betrieb bzw. Prüfer in falle einer Stilllegung oder Ausfall wegen begutachten könnte man auch mal Prüfen.

    Bei mir ist auch alles eingetragen... .
    MTB Stufe 3, Moongose ab Turbo 4,5 Slash Cut, UNI LKK , Pipecross+ ECU Spacer, Blow off DV26D+ Fitting Kit, Rieger Carbon Diffuser, 8x18 Zoll Dotz Hanzo auf Conti Sport 3

  10. #10
    Möchtegern Avatar von Fordheizer
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    Zitat Zitat von LiveOnStage Beitrag anzeigen
    In Deutschland bist du so lange unschuldig bis dir das Gegenteil bewiesen wurde. Wenn ein Prüfer dir das Bauteil für STVO tauglich prüft ist die Schuldfrage doch schon geklärt>Prüfer<. Zudem erhältst du noch ein TÜV Dokument, damit bist du noch weiter aus dem Schneider.
    Die Möglichkeit eines Schadensersatz gegenüber dem KFZ Betrieb bzw. Prüfer in falle einer Stilllegung oder Ausfall wegen begutachten könnte man auch mal Prüfen.

    Bei mir ist auch alles eingetragen... .
    So einfach ist das nicht.Ich habe das schon ein paar mal erlebt das z.B auf der Anfahrt zu Treffen Fahrzeuge von der Polizei stillgelegt wurden und dann z.B per Abschlepper zur Prüfstelle gebracht wurden um die Eintragungen zu überprüfen.

    Meist war es zwar bei Sicherheitsrelevanten Teilen.Ich denke nicht dass man bei einer Auspuffanlage da großes Theater machen wird.Die Polizei ist halt auch nicht doof und weiß das bestimmte Kombinationen nicht eingetragen werden können.

    Dann ist denen auch egal wer das eingetragen hat.Die Kosten muß man erstmal selbst tragen.Klar kann man versuchen sein Geld dann wiederzubekommen.

    Das Problem ist das in erster Stelle der Halter des Fahrzeuges Haftbar gemacht wird.


    Meine Mongoose ist auch eingetragen.Ich weiß aber auch das in einer Polizeikontrolle oder bei der nächsten HU das Gutachten bezweifelt werden kann.
    Geändert von Fordheizer (20.01.2012 um 13:11 Uhr)


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