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Thema: AGA ohne ABE

  1. #1
    Grünschnabel
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    AGA ohne ABE

    Hi ich habe schon etliche Foren durchsucht aber nichts passendes gefunden also richtige ich meine Frage an euch!
    Was für eine Strafe droht mit wenn ich ab KAT ne AGA ohne ABE oder EG drin habe und erwischt werde , also im schlimmsten Fall.
    Danke schon mal für eure Antworten oder Links zu den passenden Threads

  2. #2
    Wahnsinniger Avatar von Devil l Ben
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    im schlimmsten fall fahrzeugstilllegung


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  3. #3
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    Und Punkte oder Kostenpunkt? Es fahren soviele mit ner AGA rum die keine ABE haben ?!

  4. #4
    Wahnsinniger Avatar von Devil l Ben
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    naja kosten keine ahnung


    wird aber in jeden fall eine strafanzeige hinzukommen


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  5. #5
    Grünschnabel
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    Dann verstehe ich echt nicht warum soviele dieses Risiko eingehen ?!

  6. #6
    Wahnsinniger Avatar von Devil l Ben
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    tja meine ist eingetragen


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  7. #7
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    Hat die auch eine ABE ?

  8. #8
    Wahnsinniger Avatar von Devil l Ben
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    abe brauchste nicht eintragen lassen


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  9. #9
    Möchtegern Avatar von Ralle_87
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    Im wirklich schlimmsten Fall baust nen Unfall und deine Versicherung kriegt spitz, dass du wegen deiner illegalen aga deine Betriebserlaubnis verloren hast und zahlt dann nicht. Und dazu bekommst noch ne Anzeige wegen fahren ohne Versicherungsschutz. Aber dazu muss es schon dumm laufen....könnte aber passieren.

    Verbessert mich wenn ich mich irre

  10. #10
    MPL
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    Alles Quatsch da bekommt man im schlimmsten Fall eine Strafe von 100€ und 3Punkte und muss innerhalb 2 Wochen bei der Polizei wieder antanzen und zeigen das die Mängel behoben wurden.

    Bei einem Katersatz sieht das Ganze aber anders aus.

  11. #11
    Liebhaber Avatar von dani386
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    Ja das mit Katersatz kann ins Auge gehen. Wobei mir nicht ein Fall bekannt ist bei dem einer wirklich wegen Steuerhinterziehung bestraft wurde.

    Versicherungsschutz ist auch so eine Sache. Da muss die Versicherung erstmal nachweisen das wegen dem Auspuff der Unfall entstanden ist bzw mit original Auspuff nicht entstanden wäre. Was praktisch nicht möglich ist.

    Anderst sieht es da mit Radreifen, Bremsen und Fahrwerk (Sicherheitsrelevant) aus sind diese nicht eingetragen und haben keine ABE und es kommt deswegen zum Unfall dann

  12. #12
    Möchtegern Avatar von Ralle_87
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    Hm...haben wir denn keinen Polizisten im Forum, der schon mal jemand erwischt hat??

    Ich glaub ich geh mal und frag auf der Wache...

    ...100 Euro Strafe wäre ja noch vertretbar. Da kann man dich 3 mal erwischen bis man den Preisunterschied zu ner AGA mit EG aufgeholt hat^^

  13. #13
    MPL
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    Ha ha wenn du das dritte mal erwischt wurdest, hast du dann aber auch 9 Punkte auf dem Konto.

  14. #14
    Grünschnabel
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    Meinen Kumpel und mich haben Sie mal mit seinem Auto angehalten nachdem es nen bissl geknallt hat aus dem Auspuff. Der Beamte hat dann mal unters Auto geschaut und hat natürlich das Rohr gesehen. Er hat gesagt das er 1 Woche Zeit hat um mit dem Ersatzrohr auf der Wache aufzutauchen. Das hat er auch gemacht. Man hat ihm das Ding abgenommen und erledigt war es. Ich vermute das ganze ist Ermessungssache von der Polizei.
    Wir danken allen denen, die keine Ahnung hatten und trotzdem geschwiegen haben

  15. #15
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    Danke für die Antworten!
    Ich hätte jetzt auch kein Problem damit 200 euro zu zahlen aber mein Problem sind eben die Punkte ... ich habe schon 3Stck und bin sehr auf meinen Führerschein angewiesen.
    Kat würde ich dann auch nen 200 Zeller mit EG nehmen wegen evtl. Steuerhinterziehung.

  16. #16
    Wahnsinniger Avatar von BadFocus
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    ich verstehe nicht warum leute , die "zwingend" ihren lappen brauchen , überhaupt nachdenken was nicht zugelassenen zu verbauen ...

    vor allem wenn ich sowieso vorher weiß , dass es nicht legal ist ...

  17. #17
    Möchtegern Avatar von R 4 Y O
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    ich bin auf meinen lappen angewiesen (außendienstler) und hab bislang auch nothing eingetragen außer felgen/federn..

    da ich bislang 0Punkte habe und mich somit nicht am limit bewege riskier ich gern die 3Punkte für auspuff etc..

    da in meiner region viele VAG fahrzeuge mit sidepipes etc rumeiern und 10x lauter sind wie meine mongoose mach ich mir da auch keine gedanken drum... bei den 3 verkehrskontrollen bislang war mein verbandskasten für die polizisten interessanter wie mein auto...

    nur weil iwas verboten ist muss man ja nicht direkt die finger davon lassen hätte ich mein punkte konto nun fast voll würd ich natürlich auch einiges wieder zurückrüsten bzw zugelassene teile kaufen..

  18. #18
    Grünschnabel
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    Zitat Zitat von BadFocus Beitrag anzeigen
    ich verstehe nicht warum leute , die "zwingend" ihren lappen brauchen , überhaupt nachdenken was nicht zugelassenen zu verbauen ...

    vor allem wenn ich sowieso vorher weiß , dass es nicht legal ist ...
    Nachdenken wird ja wohl erlaubt sein, da ich eben keine Ahnung hatte was als Strafe rauskommen kann habe ich mich bei euch erkundigt.
    Ich dachte für sowas ist ein Forum gemacht, aber Sorry das ich überhaupt darüber nachgedacht habe

  19. #19
    Grünschnabel
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    Foto: Andreß

    Wie können sich Käufer von Nachrüstauspuffanlagen mit EG-BE verhalten, wenn sich bei einer Fahrgeräuschmessung durch die Polizei herausstellt, dass die Anlage unzulässig laut ist, obwohl definitiv nicht daran manipuliert wurde?

    Bei der Polizeikontrolle selbst rate ich jedem dazu, sich sehr höflich zu verhalten. Auf die EG-Betriebserlaubnis und die neue Rechtslage muss hingewiesen werden. Und natürlich darauf, dass an der Auspuffanlage nichts verändert wurde. Der Polizeibeamte sollte gebeten werden, den Zustand des Dämpfers und den Schallpegel zu dokumentieren. Unbedingt darauf achten, dass diese Punkte ALLE im Protokoll aufgeführt sind. Gegenüber dem Verkäufer der Auspuffanlage bestehen Ansprüche aus Sachmängelhaftung. Eine Auspuffanlage mit einer EG-Betriebserlaubnis muss die geltenden Geräuschbestimmungen einhalten. Der Käufer kann nach seiner Wahl verlangen, dass er entweder eine Auspuffanlage erhält, welche die Grenzwerte einhält oder die Anlage wandeln, das heißt: sein Geld zurückverlangen. Das gilt auch für zu laute Originalschalldämpfer.

    Was sieht das aktuelle Verkehrsrecht für ein Strafmaß vor, wenn man mit einer illegalen Auspuffanlage (ohne EG-BE oder früher üblicher ABE) in eine Kontrolle gerät? Es kursieren Gerüchte, dass nur noch ein Verwarnungsgeld um die 25 Euro erhoben wird und es keine Punkte mehr dafür gibt.

    Die Höhe des Bußgeldes ist in der Bußgeldkatalogverordnung geregelt. Dort stehen aber nur „Regelsätze, die von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen ausgehen.“, § 1 Abs. 2 BKatV. Wer den Auspuff ausräumt, handelt vorsätzlich, mit der Folge, dass das Bußgeld deutlich erhöht werden kann. Bei einer tatsächlich illegalen Auspuffanlage, also ohne Eintrag, ABE oder EG-Betriebserlaubnis, ist die Betriebserlaubnis erloschen. Hier ist nach wie vor mit einem Bußgeld ab 50 Euro und Punkten zu rechnen. Zwar soll auch in diesen Fällen vereinzelt nur ein Bußgeld von 25 Euro, ohne Punkte, verhängt worden sein. Darauf kann man sich aber nicht berufen, es gibt keine „Gleichheit im Unrecht“. Auch bei Gericht stehen die Chancen schlecht: Über dem Amtsrichter „kommt nur noch der blaue Himmel“, ein Rechtsmittel gegen sein Urteil ist in der Regel nicht gegeben. Ist der Auspuff zu laut, weil er „defekt“ ist, ist mit einem Bußgeld von 20 Euro, ohne Punkte, zu rechnen, Bußgeldkatalog Nr. 219. Aber nur, wenn der Fahrer das auch erkennen konnte. Andernfalls liegt keine Ordnungswidrigkeit vor. Ob zu laute Auspuffanlagen mit Betriebserlaubnis oder Bauartgenehmigung hierunter fallen, bleibt abzuwarten. Da die neue Rechtslage erst seit 1. März 2007 gilt, gibt es noch keine Rechtsprechung, wie generell zu verfahren ist.

  20. Die folgenden 2 Benutzer bedankten sich bei Caps89 für diesen nützlichen Beitrag:

    Lil'racer (10.01.2013),Wicket (10.01.2013)

  21. #20
    Möchtegern
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    dieser Schwachsinn mit dem Erlöschen des Versicherungsschutzes wegen Auspuff oder CAIS treibt sich schon seit 15 Jahren durch alle Autoforen des Internets ...

    Die Versicherung könnte tatsächlich erlöschen, wenn ein Unfall in Folge eines Reifenplatzers auf Grund einer nicht zugelassenen Rad/Reifen/Fahrwerkkombination VERURSACHT wurde und selbst dann NUR die Kaskoversicherung, die modernen vollumfänglichen Haftpflichttarife zahlen ALLE auch bei grober Fahrlässigkeit mit Ausnahme von Drogenmissbrauch. Selbst wenn nichts zugelassen war und der Reifenplatzer kam durch einen Nagel oder ein Stück Beton auf der AB etc. dann muss die Versicherung ebenfalls Zahlen. Selbstverständlich stellt sie sich bei sowas immer quer aber Geduld ist das Zauberwort.

    Sogar bei Leistungssteigerungen bis 50% über die Serienleistung mindern den Versicherungsschutz nicht (ein Urteil hierzu wurde im Forum gepostet)

  22. Die folgenden 2 Benutzer bedankten sich bei Alex87 für diesen nützlichen Beitrag:

    Dawischt (21.01.2013),Ford 2.5 ST (19.01.2013)

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