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Thema: hg llk + mtb forum aga ab kat

  1. #1
    Grünschnabel
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    hg llk + mtb forum aga ab kat

    Servus,
    Hab bereits die aga ab kat aus dem forum shop verbaut (mit eg).
    Seit gestern hab ich den hg llk mit gutachten verbaut.
    Jetzt war ich heute bei der dekra und die sind sich nicht sicher mit dem eintragen. Da llk und sportauspuff besondert bewertet werden müssen.........
    Hat einer zufällig die kombination eingetragen und kann mir helfen (schein oder so)?
    Werde jetzt zum tüv noch gehen, aber da dauert es immer bis man einen termin hat.
    DS Race+ , HG LLK, MTB Forum-Shop AGA ab Kat 3" , PS-Downpipe + Kat 3", Ecu - Spacer, Piper, RS Kupplung, Bosch Platin ZK's, Wolf 40mm Federn, paar Teile gedippt, FL Diffusor

  2. #2
    Spinner Avatar von Neoas
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    Wenn in dem Gutachten vom llk nichts von wegen "nur in Verbindung mit serien abgasanlage" steht, sollte das ganze eigentlich kein Problem sein. Fahr einfach mal zu wem anders.

  3. #3
    Grünschnabel
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    War jetzt bei der nächsten dekra Filiale. Genau das gleiche. TÜV dauert leidet ewig Bis man ein Termin hat.
    Keiner ein fzg Schein bei der die Kombination eingetragen ist?
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  4. #4
    Spinner Avatar von Neoas
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    Leicht im Thema vertan?

    Fahr dich einfach so zum TÃœV geh in die bude und frag nach was sie dazu sagen. Musst ja nicht gleich nen Termin machen und geld ausgeben ihne zuwissen, ob dies eintragen.
    Einfach zettel hinhalten und fragen. Mit ner kopie eines fagrzeugscheins kommste da auch nicht weiter.

  5. #5
    Möchtegern Avatar von Darkside
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    Also ich hab die BullX verbaut und den HG llk und bei mir hat die Dekra nich gemeckert...
    Bull-X Abgasanlage
    200zeller
    3" Downpipe
    Forge SUV
    HG Motorsport Ladeluftkühler
    ECU Spacer
    Pipercross
    EBC Turbo Groove Bremsscheiben
    EBC RedStuff Bremsbeläge
    Goodridge Stahlflex Bremsleitungen

  6. #6
    Grünschnabel Avatar von schmittl
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    hab mongoose,hg llk und offener luffi eingetragen...ohne probleme...bei der dekra...

  7. #7
    Möchtegern
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    Ja aber wie gibt der Prüfer grünes Licht, wenn z. B. ein offener Luftfilter verbaut ist. Der ist nicht in der STVZO zugelassen. Was sind da seine Argumente?

  8. #8
    Liebhaber Avatar von Golgatha
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    Zitat Zitat von schmittl Beitrag anzeigen
    hab mongoose,hg llk und offener luffi eingetragen...ohne probleme...bei der dekra...
    Bei welcher Dekra kriegt man nen offenen Luffi eingetragen, der AUSDRÃœCKLICH nicht erlaubt ist ?!
    *wissenwill*
    Bluefin Stage-3 | 3" PS DP-Kat Kombi m. EG | 3" Bull-X (114er) ab Kat | Eibach Pro Kit 20/25 | PS Evo-1 LLK m. Luftleitblechen | Airtec Gen 2 Airbox | 19" Barracuda Tzunamee Black Polish |
    AS Drehmomentstütze |
    10mm SCC Spurplatten HA | 235/35 Hankook Ventus V12 RS Kupplung m. ZMS | AS SUV | RS Wärmetauscher | Schaltwegeverkürzung |

  9. #9
    Grünschnabel Avatar von schmittl
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    das mit dem luffi und der aga ist seit mitte letzten jahres verboten...
    davor wars um einiges einfacher mit der eintragung...

  10. #10
    Grünschnabel Avatar von schmittl
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    ps: ist ein bmc carbon air...also ramair an der normalen position des luffis..

  11. #11
    Liebhaber Avatar von M@tze
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    guck mal bei mir in der signatur.... ich hab alles (bis auf den filter) eingetragen.... bzw mit eg....

    aga ab turbo hatte ich vorher schon verbaut ist ja auch alles mit EG .... MTB ab Kat und PS DP Kat kombi....

    dann kam ecu spacer hg llk mit stufe 3 und das hab ich dann eintragen lassen (hat ps motorsport gemacht beim TÜV) und es steht im fahrzeugschein.... PS Motorsport bietet ja die stufe 3 auch mit AGA ab turbo mit tüv an.... wenns ja nicht gehen würde dürfte er das nicht anbieten...

    edit:



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    Geändert von M@tze (30.12.2013 um 18:08 Uhr)

  12. #12
    Liebhaber Avatar von TomSTer
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    Wenn ich ich mir das Bild von dem Fz-Schein betrachte, dann sehe ich, dass da jemand das Gutachten von CodeRed zur Eintragung genutzt hat und nur ein paar Bezeichnungen(für das Steuergerät u. den LLK) abgeändert wurden. Die Bezeichnung für den Luftfilter wurde 1:1 aus dem CodeRed-Gutachten übernommen.
    Meine persönliche Meinung zu der Abnahme/Eintragung ist, dass diese getürkt wurde und somit nicht legal ist.
    Wenn es durch irgendwas hart auf hart kommt, dann fällst Du und der Prüfer hinten runter.

  13. #13
    Administrator Avatar von STRunner
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    das mit geändertem ansaugsystem in Verbindung mit Auspuff ist korrekt.
    muss gesondert begutachtet werden, ggf. emissionsmessung usw.


    die abgasanlage die du von uns hast, hat eine EG- Betriebserlaubnis.
    dieses musst du nur im Fahrzeug mitführen (selbst das MUSST du nicht, da bei teilen mit eg die Bescheinigung nicht mitführungspflichtig ist, anders als bei einer ABE, da musst du den zettel immer dabei haben und auf verlangen vorzeigen).

    mein tip: fahr zu einer anderen Prüfstelle, und lass den llk eintragen, ohne den geänderten Auspuff zu erwähnen.

    ansonsten ruf mich mal an.

    nummer findest du im Impressum auf www.ford-st-shop.com





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    -Chiptuning für Focus ST & RS: http://ford-st-forum.com/shop/index.php?cPath=21_57

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    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Anfragen bitte per E-mail an shop@ford-st-forum.com, oder an info@ms-autosport.com !

  14. #14
    Liebhaber Avatar von M@tze
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    Zitat Zitat von TomSTer Beitrag anzeigen
    Wenn ich ich mir das Bild von dem Fz-Schein betrachte, dann sehe ich, dass da jemand das Gutachten von CodeRed zur Eintragung genutzt hat und nur ein paar Bezeichnungen(für das Steuergerät u. den LLK) abgeändert wurden. Die Bezeichnung für den Luftfilter wurde 1:1 aus dem CodeRed-Gutachten übernommen.
    Meine persönliche Meinung zu der Abnahme/Eintragung ist, dass diese getürkt wurde und somit nicht legal ist.
    Wenn es durch irgendwas hart auf hart kommt, dann fällst Du und der Prüfer hinten runter.

    Dem Prüfer der es Eingetragen hatte lag das Code Red Gutachten als -Vergleichsgutachten- vor das Stimmt gut erkann! und wie du schon selbst greschrieben hast... ausser der Luftfilterbezeichnung ist nichts gleich ... somit war dem Gutachter alles bekannt auch der ECU Spacer mit matte, da dieser jedoch keine nummer hat wurde die bezeichnung vom Code Red Gutachten benutzt, es lag dem Prüfer sogar eine aktuelle Leistungsmessung vor denn ohne diese hätte er nichts Eingetragen, wurde nämlich vorher alles besprochen

    und wenn du jetzt wissen willst wer das alles veranlasst hat kann ich dir dies auch gerne sagen ... es war Thorsten / Pumaschmiede also falls irgend welche Fragen bestehn sollten bezüglich der Glaubwürdigkeit der Eintragung einfach mal die Pumaschmiede anschreiben.

  15. #15
    Liebhaber Avatar von TomSTer
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    Der Weg zum Segen...

    Zitat Zitat von M@tze Beitrag anzeigen
    Dem Prüfer der es Eingetragen hatte lag das Code Red Gutachten als -Vergleichsgutachten- vor das Stimmt gut erkann! und wie du schon selbst greschrieben hast... ausser der Luftfilterbezeichnung ist nichts gleich ... somit war dem Gutachter alles bekannt auch der ECU Spacer mit matte, da dieser jedoch keine nummer hat wurde die bezeichnung vom Code Red Gutachten benutzt, es lag dem Prüfer sogar eine aktuelle Leistungsmessung vor denn ohne diese hätte er nichts Eingetragen, wurde nämlich vorher alles besprochen

    und wenn du jetzt wissen willst wer das alles veranlasst hat kann ich dir dies auch gerne sagen ... es war Thorsten / Pumaschmiede also falls irgend welche Fragen bestehn sollten bezüglich der Glaubwürdigkeit der Eintragung einfach mal die Pumaschmiede anschreiben.
    Ich will weder Thorsten(Pumaschmiede), noch Dir irgendwie an die Karre pissen, das erstmal vorweg.
    Wenn ich der Tuner/Anbieter wäre, würde ich es wahrscheinlich ähnlich machen, da sich die Kosten für ein eigenes Gutachten auf rund 3000€ belaufen.

    Fakt ist jedoch, dass sich der Prüfer auf sehr dünnem Eis bewegt, denn selbst wenn eine Leistungsmessung vorlag, so fehlt doch noch einiges mehr.
    Es müsste zusätzlich ein Abgasgutachten, eine Geräuschmessung, OBD-Prüfung und noch ein paar "Kleinigkeiten" vorliegen.

    Der Tuner(Anbieter) müsste für ein eigenes Gutachten als erstes natürlich zertifiziert sein. Das heißt, er muss den Nachweis erbracht haben, dass er für Entwicklung und Vertrieb seiner Produkte ein entsprechendes Qualitätsmenagement eingeführt hat und dieses auch anwendet, um davon ausgehen zu können, dass seine Produkte in gleichbleibender Qualität und Form vertrieben werden.
    Darüber hinaus muss der Tuner eine technische Beschreibung des Systems inklusive der geänderten Kennfelder, sowie eine Einbauanleitung vorlegen und nachweisen, dass seine Software manipulationssicher ist.
    __________________________________________________ __________________________________________________ ________

    Wenn das nicht so wäre, dann könnte sich jeder versierte Hobbytuner eine Software zurechttrimmen oder eine andere nicht zugelassene Software(Dreamscience, Autotech, Bluefin, The_Boss usw.) plus eventuelle Hardware und diese mit dem Gutachten von CodeRed als "Vergleichsgutachten" eintragen lassen, ohne das die andere/ungeprüfte Software mit unter Umständen wesentlich schlechteren Abgaswerten nochmals geprüft werden müsste. Wenn das Vergleichsgutachten hier bestand haben sollte, dann müsste jede Software identisch mit dem identischen Abgasverhalten sein. Naja, wir wissen eigentlich alle, dass es von Anbieter zu Anbieter Unterschiede bei der Softwäre und somit auch beim Abgasverhalten gibt. Von daher hat ein Vergleichsgutachten bei Softwaretuning(Eingriff in die Systemgenehmigung des Fahrzeugs) keinen Bestand.

    Wie gesagt, ich will niemandem etwas böses und wollte nur über die Rechtslage informieren/aufklären.
    Geändert von TomSTer (12.01.2014 um 19:59 Uhr)

  16. #16
    Liebhaber Avatar von M@tze
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    Zitat Zitat von TomSTer Beitrag anzeigen
    Ich will weder Thorsten(Pumaschmiede), noch Dir irgendwie an die Karre pissen, das erstmal vorweg.
    Wenn ich der Tuner/Anbieter wäre, würde ich es wahrscheinlich ähnlich machen, da sich die Kosten für ein eigenes Gutachten auf rund 3000€ belaufen.

    Fakt ist jedoch, dass sich der Prüfer auf sehr dünnem Eis bewegt, denn selbst wenn eine Leistungsmessung vorlag, so fehlt doch noch einiges mehr.
    Es müsste zusätzlich ein Abgasgutachten, eine Geräuschmessung, OBD-Prüfung und noch ein paar "Kleinigkeiten" vorliegen.

    Der Tuner(Anbieter) müsste für ein eigenes Gutachten als erstes natürlich zertifiziert sein. Das heißt, er muss den Nachweis erbracht haben, dass er für Entwicklung und Vertrieb seiner Produkte ein entsprechendes Qualitätsmenagement eingeführt hat und dieses auch anwendet, um davon ausgehen zu können, dass seine Produkte in gleichbleibender Qualität und Form vertrieben werden.
    Darüber hinaus muss der Tuner eine technische Beschreibung des Systems inklusive der geänderten Kennfelder, sowie eine Einbauanleitung vorlegen und nachweisen, dass seine Software manipulationssicher ist.
    __________________________________________________ __________________________________________________ ________

    Wenn das nicht so wäre, dann könnte sich jeder versierte Hobbytuner eine Software zurechttrimmen oder eine andere nicht zugelassene Software(Dreamscience, Autotech, Bluefin, The_Boss usw.) plus eventuelle Hardware und diese mit dem Gutachten von CodeRed als "Vergleichsgutachten" eintragen lassen, ohne das die andere/ungeprüfte Software mit unter Umständen wesentlich schlechteren Abgaswerten nochmals geprüft werden müsste. Wenn das Vergleichsgutachten hier bestand haben sollte, dann müsste jede Software identisch mit dem identischen Abgasverhalten sein. Naja, wir wissen eigentlich alle, dass es von Anbieter zu Anbieter Unterschiede bei der Softwäre und somit auch beim Abgasverhalten gibt. Von daher hat ein Vergleichsgutachten bei Softwaretuning(Eingriff in die Systemgenehmigung des Fahrzeugs) keinen Bestand.

    Wie gesagt, ich will niemandem etwas böses und wollte nur über die Rechtslage informieren/aufklären.

    quatsch^^ also angepisst fühl ich mich nicht ... ich geb dir auch soweit recht.... für so etwas ist ja auch ein Forum da, ums zu "diskutieren"
    letzten endes weiss ich nicht genau wie der TÜV Prüfer und Thorsten das abgesprochen hatten ich war ja nicht dabei, ich hab zu Thorsten gesagt ich will die Stufe 3 eingetragen haben und er meinte es ist machbar... wars ja dann auch ... im endeffekt muss ich als Kunde davon ausgehen das alles seine richtigkeit hat, Probleme gabs ja auch nicht.... die Leistungssteigerung ist eingetragen im Fz Schein und sogar im Fz Brief und die Versicherung weiss auch bescheid somit hab ich von meiner seite aus alles schriftlich... und ob da Jemand zu einem späteren Zeitpunkt nach all dem Fragt bezweifel ich, denn offiziell hat ja alles seine Richtigkeit... wies inoffiziell aussieht is ja wieder was anderes ... ich denke mir einfach in dem Punkt das wie alles in Deutschland eine Frage der auslegungssache ist und es eh zu viele Grauzonen im System gibt....

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