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Thema: Ab wann ist es " verjährt " ???

  1. #1
    Moderator Avatar von st dave
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    Ab wann ist es " verjährt " ???

    Bin den ganzen StVO/StVZO block durch war nichts bei !!

    Gib es sowas wie Verjährungzeit bei geschwindigkeitsverstößen , oder hat man einfach dann nur Glück gehabt wenn nichts kommt !?!?

    Folgender fall bei mir , fahre auf einer dreispurigen bei uns in der Stadt , auf einmal Rotlicht vom Mittelstreifen , kacke !!

    Fester blitzer den ich nicht kannte , keiner neben mir und das rotlicht war sicher da !!

    War auch so ein neues teil wo meines Wissens nach kein " Film " mehr drin ist , der ja voll gewesen seien könnte !!

    Das war juni 2013 , bis jetzt kam auch nichts , das sollte es doch gewesen sein , oder ?!?!

    Was war bei euch der längste Zeitraum vom vergehen bis zum Strafzettel der ins Haus kam ???

  2. #2
    Spinner
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    § 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
    (...)
    (3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
    .
    Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG sind alle diejenigen, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen, also insbesondere auch Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

  3. Der folgende Benutzer bedankt sich bei OG1992 für den nützlichen Beitrag:

    st dave (19.01.2014)

  4. #3
    Moderator Avatar von st dave
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    Zitat Zitat von OG1992 Beitrag anzeigen
    § 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
    (...)
    (3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
    .
    Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG sind alle diejenigen, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen, also insbesondere auch Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
    Ergo , bin ich durch ?!?!
    Geändert von st dave (19.01.2014 um 17:36 Uhr)

  5. #4
    Spinner
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    Ja sofern du kein Brief bekommen hast warst du bereits im september durch, wenn du jedoch schon n Brief bekommen hast sind es ab dem Tag 6 Monate wo du hoffen musst

  6. #5
    Moderator Avatar von st dave
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    1992;485999]Ja sofern du kein Brief bekommen hast warst du bereits im september durch, wenn du jedoch schon n Brief bekommen hast sind es ab dem Tag 6 Monate wo du hoffen musst

    Nix brief !!

  7. #6
    Liebhaber Avatar von Makalala
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    Es kann sein dass der Blitzer damals noch in der Test-phase war. War bei uns in der Gegend auch so mit den neuen Rotlicht-Säulen. Da sind alle die in den ersten 2-3 Monaten geblitzt worden niemals belangt worden, weil die wohl noch nicht zu 100% eingestellt waren.
    Würde mich über positive Bewertungen in der Gallery und bei den Userfahrzeugen freuen!


  8. #7
    Moderator Avatar von st dave
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    kann sein dass der Blitzer damals noch in der Test-phase war. War bei uns in der Gegend auch so mit den neuen Rotlicht-Säulen. Da sind alle die in den ersten 2-3 Monaten geblitzt worden niemals belangt worden, weil die wohl noch nicht zu 100% eingestellt waren.

    Na das glaub ich nicht , dar jedem dem ich das erzählte , mir sagte : ach der !! ( blitzer )

    Nur ich kannte das scheißt....... noch nicht !!!!

    War auch keine säule sondern drei rotlichtkästen , für drei spuren halt !!

    Wie mann es von manchen autobahnen kennt !!
    Wer weiß was da schief lief , aber egal , bin ja durch !!!

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