Ford-ST-Shop.com - Performance- und Tuningteile für ST und RS Modelle



Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Nordschleife Versicherungsschutz

  1. #1
    Grünschnabel
    Registriert seit
    19.03.2014
    Beiträge
    30
    Bedanken
    1
    0 Danke in 0 Beiträgen

    Nordschleife Versicherungsschutz

    http://www.kicker.de/news/auto/ratge...utofahrer.html

    Der 2 Artikel ist sehr interessant, sollte also jeder bevor er auf der Nordschleife fährt überprüfen ob die Versicherung noch greift.
    Sonst wird das ein sehr teurer Spass, nur so als kleiner Tipp.

    http://www.haufe.de/recht/weitere-re...12_256412.html

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bitte bestätigen Sie mir uneingeschränkten Versicherungsschutz in meiner Haftpflicht und Kaskoversicherung für mein KFZ im Rahmen
    der sogenannten "Touristenfahrten" auf dem Nürburgring (Nordschleife), die nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gedacht sind.

    Mit freundlichen Grüßen
    Geändert von Crash0verride (11.12.2014 um 18:56 Uhr)

  2. #2
    Moderator Avatar von st dave
    Registriert seit
    21.10.2013
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.703
    Bedanken
    103
    234 Danke in 217 Beiträgen
    Das ist doch aber allseits bekannt das von den meisten Versicherungen ein selbstverschuldeter Kasko Schaden auf einer Rennstrecke nicht ersetzt wird !!

    Kann man evtl bei gewissen Versicherungen dazu buchen , was sich natürlich auf den Beitrag auswirkt !

    Viel wichtiger finde ich , was man bevor man auf eine Rennstrecke geht mit seiner Versicherung klären sollte ob die Haftpflichtversicherung fremdschäden ersetzt , nicht das man jemanden rein rauscht und der dann auf seine Kosten sitzen bleibt !!

  3. #3
    Grünschnabel
    Registriert seit
    19.03.2014
    Beiträge
    30
    Bedanken
    1
    0 Danke in 0 Beiträgen
    Viele wissen das nicht, wird ja immer gesagt bei den Touristenfahrten gilt die STVO also greift die Versicherung.

  4. #4
    Wahnsinniger Avatar von BadFocus
    Registriert seit
    20.12.2009
    Ort
    SHG
    Beiträge
    2.552
    Bedanken
    21
    120 Danke in 106 Beiträgen
    wenn "viele" es nicht wissen , haben die auch nicht ihre versicherung unterlagen gelesen...

    es steht da extra drin , dass rennstrecken ausgenommen sind von der allgemeinen haftung
    (egal ob stvo gilt oder nicht)

  5. #5
    Lehrling Avatar von phenom_4
    Registriert seit
    27.08.2013
    Beiträge
    205
    Bedanken
    8
    20 Danke in 20 Beiträgen
    In der Regel zahlt die Vollkasko. Selbst erlebt. Da die Touristenfahrt nicht "zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten" dient, sprich keine offizielle Zeitnahme erfolgt, besteht Versicherungsschutz. Kasko bezahlt das Auto, Haftpflicht die Planke. Auch die Standzeit des Autos beim Bongard (Abschleppunternehmer am Ring) übernimmt die Versicherung.

    Die Versicherungen, die nicht zahlen (steht im Vertrag dann explizit drin) sind meist vermeintlich günstige Online-Versicherungen.

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
Diese Website verwendet Cookies
Wir verwenden Cookies, um Session Informationen zu speichern. Dies ist erforderlich, um das Merken der Login Informationen zu ermöglichen, bevorzugte Einstellungen zu speichern, Inhalte zu personalisieren, Social-Media Funktionen bereitzustellen und unseren Traffic zu analysieren. Teilweise wird das Nutzungsverhalten mit unseren Social-Media-Partnern, Advertising und Analysepartnern geteilt.