Hier mal ein Bericht über Xenon Nachrüstung:
Tuning bedeutet oftmals auch mit dem Trend gehen. So möchten manche Autobesitzer ihren älteren PKW mit Xenon ausrüsten um den Look neuer und hochwertiger Fahrzeuge zu erreichen und um besser in der Dunkelheit zu sehen.
Den interessierten Fahrzeugbesitzern werden allerlei Xenonsätze angeboten, die über das Internet oder auf Tuning-Messen günstig zu beziehen sind. So gibt es bei einem großen Internet-Auktionshaus schon für unter 60€ sogenannte Xenon-Nachrüstsätze für Halogenlampen. Diese Sets bestehen aus einem Xenon-Leuchtmittel, Kabeln und Vorschaltgerät. Der Einbau gestaltet sich relativ einfach; man entferne das Halogenleuchtmittel, ersetze dies durch den Xenon Brenner und verbinde das elektronische Vorschaltgerät mit dem Bordnetz. Damit ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen und der Versicherungsschutz eingeschränkt. Oftmals ohne das dies dem Fahrzeughalter klar ist. Denn bei den Angeboten ist es nicht selten der Fall, dass mit E-Prüfzeichen geworben wird und somit einen legalen Umbau vortäuscht. Jedoch ist dieses Genehmigungszeichen nur auf dem Vorschaltgerät angebracht und bestätigt nur die Gesetzeskonformität bezüglich der elektromagnetischen Verträglichkeit. Auf dem Leuchtmittel selbst fehlt das Genehmigungszeichen in der Regel.
In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme nachgerüstet werden. Sie bestehen aus einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 und dem Buchstaben „D“ für Gasentladungslichtquellen auf der Abschlussscheibe), einem Xenonon-Leuchtmittel mit E-Prüfzeichen, einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage. Zusätzlich muss das ständige Eingeschaltet sein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt sein. Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Dass es sich hier nicht um eine unbedeutende formale Abweichung handelt, haben verschiedene Spezialisten im Lichtlabor festgestellt. Die Blendlichtwerte wurden bei solchen illegalen Nachrüstsätzen um das bis zu 100-fache des zulässigen Grenzwertes überschritten. Zusätzlich besitzen diese Scheinwerfer keine Hell-Dunkelgrenze mehr was ebenfalls zu einer massiven Gefährdung anderer Verkehrsteilenehmer führt.
Damit man bei der Umrüstung auf Xenon-Licht auf der legalen und sicheren Seite bleibt, werden von namhaften Herstellern Komplettsets angeboten. Diese bestehen aus typgeprüften Doppelscheinwerfer, Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage und werden schon für verschiedene gängige Fahrzeuge vertrieben.
Wurde ein Fahrzeug auch mit Xenon angeboten und sollen diese Scheinwerfer komplett übernommen werden, so müssen auch die automatische Leuchtweitenregulierung und die Scheinwerferreinigungsanlage nachgerüstet werden. Diese Systeme werden z.B. als Ultraschallvariante angeboten.
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