Ich will weder Thorsten(Pumaschmiede), noch Dir irgendwie an die Karre pissen, das erstmal vorweg.
Wenn ich der Tuner/Anbieter wäre, würde ich es wahrscheinlich ähnlich machen, da sich die Kosten für ein eigenes Gutachten auf rund 3000€ belaufen.
Fakt ist jedoch, dass sich der Prüfer auf sehr dünnem Eis bewegt, denn selbst wenn eine Leistungsmessung vorlag, so fehlt doch noch einiges mehr.
Es müsste zusätzlich ein Abgasgutachten, eine Geräuschmessung, OBD-Prüfung und noch ein paar "Kleinigkeiten" vorliegen.
Der Tuner(Anbieter) müsste für ein eigenes Gutachten als erstes natürlich zertifiziert sein. Das heißt, er muss den Nachweis erbracht haben, dass er für Entwicklung und Vertrieb seiner Produkte ein entsprechendes Qualitätsmenagement eingeführt hat und dieses auch anwendet, um davon ausgehen zu können, dass seine Produkte in gleichbleibender Qualität und Form vertrieben werden.
Darüber hinaus muss der Tuner eine technische Beschreibung des Systems inklusive der geänderten Kennfelder, sowie eine Einbauanleitung vorlegen und nachweisen, dass seine Software manipulationssicher ist.
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Wenn das nicht so wäre, dann könnte sich jeder versierte Hobbytuner eine Software zurechttrimmen oder eine andere nicht zugelassene Software(Dreamscience, Autotech, Bluefin, The_Boss
usw.) plus eventuelle Hardware und diese mit dem Gutachten von CodeRed als "Vergleichsgutachten" eintragen lassen, ohne das die andere/ungeprüfte Software mit unter Umständen wesentlich schlechteren Abgaswerten nochmals geprüft werden müsste. Wenn das Vergleichsgutachten hier bestand haben sollte, dann müsste jede Software identisch mit dem identischen Abgasverhalten sein. Naja, wir wissen eigentlich alle, dass es von Anbieter zu Anbieter Unterschiede bei der Softwäre und somit auch beim Abgasverhalten gibt. Von daher hat ein Vergleichsgutachten bei Softwaretuning(Eingriff in die Systemgenehmigung des Fahrzeugs) keinen Bestand.
Wie gesagt, ich will niemandem etwas böses und wollte nur über die Rechtslage informieren/aufklären.
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