deshalb die frage ob du nun schon mal in den paragraphen geschaut hast
deshalb die frage ob du nun schon mal in den paragraphen geschaut hast
JA!!
sinngemäss steht dort:
Die gezogene Anhängelast darf bei PKW das zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
.........NOCH DEN ETWA VOM HERSTELLER DES ZIEHENDEN FAHRZEUGS....................................
.............. und den "amtlich als zulässig erklärten Wert" möchte ich beim TÜV eintragen lassen........................
sonst geh zu nem anderen Prüfer den von der leistung sollte der st keone probleme habe die maximal last vom hersteller der ahk zu ziehen bzw bremsen....
und eie schon gesagt für den wagen typ wird sie ja zugelassen sein
habe hier in der umgebung schon alle durch.
ich würde ja auch durch ganz deutschland fahren für die eintragung wenn mir jemand sagt wohin..................................
Wenns da wirklich was gibt das wär megaa
2010-2018 STmk2 2018- RSmk3
Frag doch mal bei
ford Kupferschmied nach
die Tochter von denen (wenn mich nicht alles täuscht)
hatte einen pinken st mit Anhängerkupplung
..................... ich habe aufgegeben.........................
aber wenn jemand bei Ford Kupferschmied erfolgreich sein sollte................................. Meldung machen!!!!!
Würde auch gern ne Kupplung verbauen, Eintragen sei bei uns durch Einzelabnahme problemlos möglich..
Da kann ich mal nachfragen, wäre aber aus der Pfalz ein ganz schönes Stück zu fahren.
Ich habe gerade überlegt, wenn ich nur einen Fahrradträger auf die Anhängerkupplung
setzen will, muss ich dann überhaupt eine Anhängelast eintragen lassen?
Oder geht es da generell um die Eintragung der Anhängerkupplung?
Gruß
Patrick
Die AHK muss generell in irgendeiner Weise eingetragen sein
a) eine AHK, spätestens wenn sie fest ist, verändert das Crashverhalten des Autos. (Auch) Darum ist eine Eintragung zwingend notwendig.
b) KANNST du ja nen Anhänger dranhängen wenn ne AHK dran ist - das ist natürlich hart illegal wenn keine Anhängelast bzw überhaupt nix im Schein steht. Bei den meisten Autos steht ne Standardlast im Schein, wenn ne AHK grundsätzlich möglich ist, da muss dann nix eingetragen werden - denn die AHK hat ne e-Nummer. Baust du sie an, so ist das Teil ja schon geprüft, und das Auto grundsätzlich auch, du hast die Eintragung schon "ab Werk".
c) Der Fahrradträger hat ein gewisses Gewicht, diese Stützlast muss seitens der AHK freigegeben sein. Siehe b: ohne Eintragung keine Stützlast.
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