Nein, weil wie gessagt die BETRIEBSERLAUBNIS DES FAHRZEUGS erlischt. Was so viel heist, dass du den Bock im grunde genommen gar nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren darfst. Wie gesagt ich war letzte woche erst beim Prüfer. Und da ich jemand bin der sich eh für alles interessiert hab ich den mal ausgequetscht :)