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Thema: Ich bräuchte mal ne Rechtsauskunft!

  1. #1
    Möchtegern Avatar von Chrischi_ST
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    Ich bräuchte mal ne Rechtsauskunft!

    Mal ne Frage an jemand der sich auskennt....

    habe meinen focus st verkauft per online plattform. habe ihm am telefon gesagt das alles funktioniert un den preis auf 12300€ verhandelt.am mittwoch kam ein mitarbeiter von ihm aus hamburg un hat ihn abgeholt! ABER vorher technisch überprüft und optisch und den focus für Ok befunden!
    Jetz ruft mich der Händler an an den ich ihn verkauft habe und will 250€ von mir weil meine reifen innen abgefahren sind, der rückfahrscheinwerfer nicht geht( un der ging 100% weil ich habs ihn noch gesehen als er ausparkte) und der kabelbaum von der einparkhilfe ist verschmort und die stecker vom steuergerät für die einparkhilfe sind abgezogen und irgendwelche lagerbuchsen von der forderachse müssen gewechselt werden!!!der st is bei ihm durch tüv gefallen. Im kaufvertrag steht nichts von gewährleistung ausgeschlossen und nichts von gekauft wie gesehen.

    WER KANN MIR HELFEN??



  2. #2
    Möchtegern
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    ganz klarer Fall von : gekauft wie gesehen.... .

    Auserdem wirst du ja sicherlich kein Händler sein der 1 Jahr Garantie geben muss.


    Also denke ich, wenn er vorher nicht richtig geschaut hat ahat er halt Pech gehabt. Und du kannst ja sicherlich als leie nicht jeden Mängel feststellen.

  3. #3
    Möchtegern Avatar von Chrischi_ST
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    naja die pdc gilt als versteckter mangel!

    350€ kosten für ihn so was mauss aber einkalkuliert werden....zumal auf der strecke von 450km kann auch viel passiert sein.........nur will ich halt sicher sein das macht mir schon bissl bauchschmerzen

  4. #4
    Möchtegern Avatar von Chrischi_ST
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    außerdem dieses gekauft wie gesehen gibts glaub ich auch net mehr

  5. #5
    Grünschnabel
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    http://www.fahrschule-123.de/auto-ve...privatverkauf/

    hier das wichtigste: .... Da sich die Rechtslage hier geändert hat in den vergangenen Jahren, durch die übergeordnete EU-Rechtssprechung, der sich unsere Gesetzgebung in diesem Fall angeglichen hat, kann inzwischen gesagt werden: Gewährleistung und Rückgaberecht müssen im schriftlichen Vertrag unbedingt ausgeschlossen werden, sonst gelten sie nämlich.

  6. #6
    Lehrling Avatar von Al K. Holic
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    Du hast ihn das als Privat verkauft richtig?
    Hat er das auch als Privat gekauft oder als Händler?
    Wenn Privat von Privat gilt das was über mir geschrieben wurde.

    lüncht mich nicht wenns Falsch ist, bin auch nur ein ahnungsloser, habs nur mal so aufgegriffen
    -Ich bin hier nur die Putzfrau-

  7. #7
    Möchtegern Avatar von Chrischi_ST
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    ok aber es wurde ja von privat an händler verkauft!!

  8. #8
    Möchtegern Avatar von Chrischi_ST
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    das was mich halt stört das er sich das auto vorher angeguckt und überprüft hat

  9. #9
    Wahnsinniger Avatar von Lil'racer
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    Zitat Zitat von Chrischi_ST Beitrag anzeigen
    außerdem dieses gekauft wie gesehen gibts glaub ich auch net mehr
    Doch das gibt's noch... Hab vor zwei Wochen in der Firma noch ne Rechnung über einen unsrer ausrangierten Firmenwagen geschrieben.... Zustand wie besichtigt.....

    Lich würd mal beim ADAC nachfragen.... Die können dir mit Sicherheit Auskunft geben....aber ich glaub nicht dass dir was passieren kann....

  10. #10
    Wahnsinniger Avatar von murdoc
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    ganz ehrlich; bei solchen sachen, gerade was das deutsche recht betrifft, würde ich zu einem anwalt gehen anstatt halb gaare informationen im inet nachzulesen. im rechtssystem kann ein wort die ganze angelegenheit um 180 grad drehen. wenn du nicht eh schon hast würde ich dir für zukünftige sachen eine gescheite rechtschutz empfehlen.

  11. #11
    Möchtegern Avatar von booSTer
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    die meisten Rechtschutzversicherungen bieten auch eine telefonische Auskunft von einem Rechtsanwalt an

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