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Thema: Abschlepper Anfahrtskosten bezahlen???

  1. #1
    Möchtegern Avatar von Ralle_87
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    Abschlepper Anfahrtskosten bezahlen???

    Hey Leute, ich war gestern Abend was trinken mit nem Kumpel und hab mein Auto deshalb vor der Kneipe stehen lassen. Heute Morgen ist mir dann eingefallen, dass da Heute Wochenmarkt ist. Daraufhin hab ich mein Auto sofort geholt. Als ich ankam stand schon ein Herr da und meinte er hätte den Abschleppdienst gerufen um mein Auto wegzustellen.

    Meine Frage nun: Muss ich die Anfahrtskosten des Abschleppunternehmens zahlen? Der Abschlepper ist nicht gekommen, aber war wohl schon unterwegs. Allerdings gibts da nirgends ein Schild das das Parken dort verbietet! ...zumindest hab ich noch nie eins bemerkt.

    Ich habe dem Herr meine Kontaktdaten verweigert und bin weggefahren. ...allerdings hat er ja mein Kennzeichen notiert.

    Hab schon bissle recherchiert aber nix eindeutiges gefunden. Habe leider auch keine Verkehrsrechtsschutzversicherung...

    Wär super wenn mir jemand nen Rat hätte!

  2. #2
    Möchtegern Avatar von JeST
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    Moin,

    das ist im Grunde relativ einfach geregelt. Wenn die Polizei den Abschleppdienst ruft, dann darfst du alles bezahlen.

    Ruft einfach irgendjemand den Abschleppdienst, dann darf derjenige den auch bezahlen.

    Von daher hast du da wohl nichts zu befürchten.
    Gruß, Jens

    Focus ST FL - Royal Grau

  3. #3
    Wahnsinniger Avatar von Lil'racer
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    Ich glaub nicht dass du da belangt werden kannst..... Dein Auto war ja längst weg bevor ein Abschleppwagen kam....wenn er überhaupt gekommen ist... Wenn er jetzt da gewesen wäre und wollte grad dein Auto aufladen dann wärs was anderes gewesen.....

  4. #4
    Möchtegern Avatar von Ralle_87
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    Ja so hab ichs bis jetzt auch im Internet gelesen. Und der Abschlepper kam nicht. Der Typ hat den Angerufen und abgesagt! Aber Anfahrtkosten wollte er trotzdem.

    Und Polizei war keine da.
    Geändert von Ralle_87 (27.04.2012 um 09:37 Uhr)

  5. #5
    Wahnsinniger Avatar von BadFocus
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    soweit ich weiß musste die anfahrtkosten tragen , sollte der schlepper da sein bzw in sicht.

    alles andere trägt der anrufer ...

  6. #6
    Liebhaber Avatar von mkraba
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    Zitat Zitat von Ralle_87 Beitrag anzeigen
    Und Polizei war keine da.
    Ich hab mal vor ein paar Jahren einen Bericht von Auto-Motor-Sport-TV oder Abenteuer Auto oder so gesehen. Da ging es um genau das Thema, wer wann Abschleppkosten und ggf. die Anfahrt zahlt. Kernaussage war:
    - wenn die Polizei/Ordnungsamt gerufen wird und diese dann einen Abschlepper rufen, muss der Fahrzeughalter die Anfahrt / das Abschleppen zahlen.
    - wenn irgendwer (sei es ein Hausbesitzer, dessen Einfahrt zugeparkt ist usw.) einfach so einen Abschlepper ruft, dann muss derjenige der den Abschlepper ruft diesen erst mal komplette bezahlen und kann anschließend versuchen die Kosten beim Fahrzeughalter einzuklagen.

    Tipp für dich jetzt: mach noch Fotos, dass keine Schilder aufgebaut waren, die ein Parkverbot signalisieren. Dann hast du wenigstens etwas für den Fall der Fälle. Ansonsten würde ich jetzt einfach abwarten ob/was da kommt. Derjenige hat ja deine Anschrift usw. nicht, sondern nur dein Kennzeichen. Um weitere Infos zu erhalten müsste er erst mal zur Polizei o.ä. gehen und denen den Fall schildern. Dort wird er dann wohl auch erfahren, was Stand der Dinge ist.

    ... ich will aber nicht ausschließen, dass sich hierzu in den letzten Jahren evtl. was geändert hat...

  7. #7
    Möchtegern Avatar von Ralle_87
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    Zitat Zitat von mkraba Beitrag anzeigen
    Derjenige hat ja deine Anschrift usw. nicht, sondern nur dein Kennzeichen.
    Hat er leider doch! ...ich hab ihm meine Kontaktdaten verweigert aber der hat den Abschleppdienst gefragt und die haben dem am Telefon durchgegeben wer Fahrzeughalter ist! Wusste auch nicht, dass die des können/dürfen.

  8. #8
    Liebhaber Avatar von M@tze
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    normalerweise dürfen die das doch garnicht !!! irgend welche daten weiter geben.... da könnteste eig auch dem abschleppdienst an die karre fahren.....

    frechheit sowas ... und ja ich würd auch bilder machen und du solltest evtl ne kfz rechtschutz abschließen..... hab meine beim adac für knapp 50 euro im jahr..... sicher ist sicher....

  9. #9
    Möchtegern Avatar von booSTer
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    Du hast 1 Danke in 1 Beitrag
    Wenn die irgend etwas wollen, dann kann nur der Fahrzeugführer belangt werden. Da du dem deinen Namen nicht gegeben hast muss er dir nachweisen das du gefahren bist bzw das Fahrzeug den Abend davor dort abgestellt hast und nicht einer deiner "Verwanden". Der Fahrzeughalter kann nicht belangt werden. Wenn er dich vor Gericht angeblich wiedererkennen solltest, leugnest du es einfach.
    Aussage gegen Aussage. Und einen Verwanden musst du nicht belasten.
    Aber soweit wird es mit Sicherheit nicht kommen

  10. #10
    Möchtegern Avatar von skynat
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    Zitat Zitat von JeST Beitrag anzeigen
    Moin,

    das ist im Grunde relativ einfach geregelt. Wenn die Polizei den Abschleppdienst ruft, dann darfst du alles bezahlen.

    Ruft einfach irgendjemand den Abschleppdienst, dann darf derjenige den auch bezahlen.

    Von daher hast du da wohl nichts zu befürchten.

    exakt so ist es - und zu den daten die der abschleppdienst bzw der "kläger" hat...hak mal wegen datenschutz nach

    die meisten kriegen dann eh schon kalte füsse
    Warum Turbo? Männer saugen nicht, sondern lassen blasen...




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