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Thema: Eintragung nach Tieferlegung

  1. #1
    Wahnsinniger Avatar von FC 757
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    Eintragung nach Tieferlegung

    Hallo zusammen,

    ich habe ja die TN1 als Sommerfelge und habe die vom TüV eintragen lassen. Ich bekomme jetzt das B14, was ich mit den Sommerreifen montieren will. Wird nach der Tieferlegung und Abnahme beim TüV nun auch ne neue Abnahme für die Felgen fällig?

    Das wäre ja mal totaler Driss...

    Wenn das der Fall sein sollte, dann lass ich das Fahrwerk auf Originalfelgen mit Winterreifen eintragen.
    MfG
    Chris

  2. #2
    Gast

    Re: Eintragung nach Tieferlegung

    Wenn die Felgen doch schon eingetragen sind, wird nicht noch einmal eine Abnahme für diese fällig, sondern es wird nur begutachtet ob geügend Freigängigkeit besteht. Wenn du mit Winterfelgen kommst, kann es sein, dass alle größeren Felgen gestrichen werden (wenn es richtig gemacht wird )

  3. #3
    Lehrling
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    Re: Eintragung nach Tieferlegung

    ja genau die prüfen nur das fahrwerk. und wenn in dem gutachten des fahrwerks nichts genaues zu den Felgen steht wirst du auch keine probleme damit haben.

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