Die Stilllegung eines fahrzeuges ist vom gesetz her gestattet wenn es sich um schwerwiegende technische Mängel handelt wie z.b
Abstehende Karosserieteile, nicht funktionsfähige bremse, Blanke reifen etc.

Eine Auspuffanlage die zu laut ist fällt da nicht rein da es sich nicht um eine schwerwiegenden Mangel handlet.
es wird ja auch niemand stillgelegt der mit einem Loch im auspuff fährt.

Es gibt dafür eine Mängelkarte mehr nicht.